„Ich akzeptiere, dass die gesamte Behandlung direkt mit mir privat abgerechnet wird und ich in Vorlage trete. Die Berechnung erfolgt offiziell nach der GOÄ, allerdings kann eine vollständige Erstattung durch die Krankenkasse nicht garantiert werden.“ Ein versäumter oder zu kurzfristig abgesagter Termin innerhalb der 24-Stundenfrist (Ausnahme: attestierter ernster Krankheitsfall) wird mit 68,20 Euro privat in Rechnung gestellt.